Wichtige Hinweise zum Praxisbetrieb

Damit Sie während unserer Sprechzeiten lange Wartezeiten vermeiden können, bitten wir Sie vorab einen Termin für planbare Untersuchungen und Arztgespräche frühzeitig zu vereinbaren. Je nach Auslastung des Praxisbetriebes bieten wir auch telefonische Beratung durch die Ärzte an.

Auf unserem Anrufbeantworter können Sie unter der Auswahl „1“ einen Rezeptwunsch hinterlassen. Dies gilt ausschließlich für Ihnen und uns bekannte, bereits in Verwendung befindliche Medikamente, die Ihnen von uns verordnet wurden (Folgerezepte).

–> Neue Medikamente können wir Ihnen nur nach einem persönlichen Gespräch und bei entsprechendem Befund verordnen.

–> Medikamente und sonstige Verordnungen, die Ihnen von einem Facharzt verordnet wurden, bitten wir Sie höflich auch weiterhin bei Ihrem Facharzt anzufordern.

–> Anfragen zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Krankengymnastik oder anderen Terminen bitte hier nicht hinterlassen, da wir diese nicht bearbeiten können.

Bitte sprechen Sie in diesen Fällen ausschließlich direkt mit uns, um das weitere Vorgehen zu klären.

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Seit dem 01.01.2024 ist das eRezept verbindlich. Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass wir Verordnungen nur nach Vorlage einer gültigen Versicherungskarte oder eines Ersatzbehandlungsscheines erstellen können.

Die Einlösung des eRezeptes kann erst am Folgetag Ihrer Bestellung in Ihrer Apotheke erfolgen,

entweder mit Ihrer Versichertenkarte mit dem Zeichen oder über Ihr NFC-fähiges Mobiltelefon und der entsprechenden App Ihrer Krankenkasse. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.

In Notfällen wenden Sie sich bitte direkt und schnellstmöglich an die Notrufzentrale: Telefon 112

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Ihr Team der Arztpraxis Azzam